Bildung neuer Grenzen
Die Beratung und Ausarbeitung des Teilungsentwurfs durch den ÖbVI gibt Ihnen die Gewähr dafür, dass Baugesuche für die neu entstehenden Grundstücke tatsächlich genehmigungsfähig sind und Streitigkeiten wegen der Verletzung von Nachbarrechten ausgeschlossen bleiben. Zur Bildung neuer Grenzen ist eine Flurstückszerlegung erforderlich. Die neuen Grenzpunkte werden vor Ort (meist mit Grenzsteinen) gekennzeichnet. Alle erforderlichen Unterlagen werden nach einem Grenztermin von uns beim Vermessungsamt eingereicht.
Die Kosten richten sich nach der ÖbVI-Vergütungsordnung Berlin (ÖbVIVergO)
und hängen von Faktoren wie Grenzlänge, Bodenrichtwert sowie Anzahl der Grenzpunkte und der neuen Flurstücke ab.
Kosten →
Kontakt & Öffnungszeiten
Adresse
ÖBVI Dipl.-Ing. Roland ThurowPichelswerderstraße 4
13187 Berlin-Pankow
Öffnungszeiten
Mo–Do: 07:30 – 18:00 Uhr
Fr: 07:30 – 14:00 Uhr