Gebäudevermessung
Die Gebäudevermessung dient der Aktualisierung der amtlichen Flurkarte
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Einmessungspflichtig sind alle baulichen Anlagen über 20m².
Die Vermessung erfolgt nach Fertigstellung oder wenn sich der Grundriss nicht mehr ändert.
Nachdem das Gebäude vermessen wurde, wird es durch das Vermessungsamt in die Flurkarte eingetragen.
Die Pflicht, ein Gebäude vermessen zu lassen das noch nicht in der Flurkarte eingetragen ist, liegt beim Eigentümer oder Erbbauberechtigten.
Kosten →
Kontakt & Öffnungszeiten
Adresse
ÖBVI Dipl.-Ing. Roland ThurowPichelswerderstraße 4
13187 Berlin-Pankow
Öffnungszeiten
Mo–Do: 07:30 – 18:00 Uhr
Fr: 07:30 – 14:00 Uhr