Amtlicher Lageplan

Der amtliche Lageplan ist eine notwendige Bauvorlage, die bei einem Bauantrag gemäß BauOBln erforderlich ist.
Er wird ausschließlich von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) erstellt.
Die Inhalte und Anforderungen des Lageplans sind in der Berliner Bauverfahrensverordnung (§3 BauVerfV) geregelt.
Der Lageplan dient dazu, die Verbindung zwischen Bauplanung und Baugrundstück darzustellen. Er ist bei den meisten Bauvorhaben notwendig und enthält alle relevanten Informationen für die Prüfung der bauordnungsrechtlichen und -planerischen Zulässigkeit.
Dazu gehören unter anderem:
- Grundstücksgrenzen laut Kataster
- Bestehende und geplante Bebauung mit ihren Abstandsflächen
- Städtebauliche Vorgaben, wie Bebauungspläne und Baufluchtlinien
- Gesetzlich geschützter Baumbestand (laut Baumschutzverordnung)
- Gelände- und Gebäudehöhen sowie weitere Grundstücksbestandteile
Wann ist ein Lageplan notwendig?
Beim Anbau, Umbau und Neubau von Garagen, Wohnhäusern, Geschäftshäusern und anderen Gebäuden.

Die enge Zusammenarbeit mit Planern und Architekten ist Voraussetzung für die Umsetzung des Bauvorhabens.
Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Kosten →


Kontakt & Öffnungszeiten

Adresse

ÖBVI Dipl.-Ing. Roland Thurow
Pichelswerderstraße 4
13187 Berlin-Pankow

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