Gebäudevermessung

Die Gebäudevermessung dient der Aktualisierung der amtlichen Flurkarte . Einmessungspflichtig sind alle baulichen Anlagen über 20m². Die Vermessung erfolgt nach Fertigstellung oder wenn sich der Grundriss nicht mehr ändert. Nachdem das Gebäude vermessen wurde, wird es durch das Vermessungsamt in die Flurkarte eingetragen.

Die Pflicht, ein Gebäude vermessen zu lassen das noch nicht in der Flurkarte eingetragen ist, liegt beim Eigentümer oder Erbbauberechtigten.
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Kontakt & Öffnungszeiten

Adresse

ÖBVI Dipl.-Ing. Roland Thurow
Pichelswerderstraße 4
13187 Berlin-Pankow

Öffnungszeiten

Mo–Do: 07:30 – 18:00 Uhr
Fr: 07:30 – 14:00 Uhr